Rückfluginformationen
smi


Wichtige Informationen für Ihre Abreise

Auch der schönste Urlaub geht einmal zu Ende. Wir haben für Sie noch einige wichtige Informationen zusammengestellt, um den reibungslosen Ablauf Ihrer Rückreise zu gewährleisten:

Ihre Abholzeit für den Transfer vom Hotel zum Flughafen (bzw. von dem für Ihr Hotel geltenden Abholpunkt) sowie Ihre bestätigte Abflugzeit finden Sie 1 Tag vor Ihrer Abreise im Menü unter Abholzeit Rückflug.

Finden Sie sich spätestens 15 Minuten vor Abfahrt Ihres Transfers mit Ihrem Gepäck am angegebenen Abholpunkt ein.
Der Busfahrer wird nicht zur Rezeption kommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auf zu spät kommende Gäste aus organisatorischen und ablauftechnischen Gründen nicht gewartet werden kann.

Pünktlichkeit der Transferbusse kann in vielen Urlaubsländern leider nicht immer vorausgesetzt werden. Bitte gedulden Sie sich einen Moment (15-20 Min.), sollte der Transfer zur angegebenen Zeit noch nicht vorgefahren sein. Sollte der Bus mehr Verspätung haben, informieren Sie bitte die Reiseleitung.

Wenn Sie den Bustransfer nicht in Anspruch nehmen, melden Sie sich bitte spätestens 1 Tag vor Abreise bei Ihrer Reiseleitung ab, damit niemand unnötig auf Sie wartet - vielen Dank!

Check – out aus dem Hotel am Abreisetag bis spätestens 12 Uhr - in Ausnahmefällen auch schon früher. Eine genaue Information hierzu erhalten Sie an der Rezeption Ihres Hotels. Tipp: Begleichen Sie Ihre Hotelrechnung bereits am Vortag Ihrer Abreise!

Verpflegungsleistungen im Hotel enden am Abreisetag spätestens um 12 Uhr. Die Rezeption Ihres Hotels kann Ihnen Informationen zur Regelung in Ihrem Hotel geben, insbesondere im Falle einer späten Abreise.

Gepäckaufbewahrung bis zur Abreise organisiert ggf. die Hotelrezeption für Sie. Ebenso eine eventuelle Umkleide- und Duschmöglichkeit oder day use.

Nichts vergessen?
Denken Sie vor allem an Ihre Ausweise, Flugtickets und Wertsachen sowie den Inhalt Ihres Safes. Denken Sie auch daran den Safe- und / oder Zimmerschlüssel wieder an der Rezeption abzugeben.

Sitzplatzreservierungen sind nur bei der Fluggesellschaft selbst möglich und dies i. d. R. gegen Gebühr. 

Der Online-Check-In kann nur auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft durchgeführt werden oder über die alltours App.

Bestimmungen zu Sonder- und Übergepäck entnehmen Sie bitte rechtzeitig den Informationen der Fluggesellschaften auf den jeweiligen Internetseiten.
Hinweis: Übergepäck wird nur gegen den entsprechenden Aufpreis der Fluggesellschaften transportiert!
Für weitere Fragen zu Ihrer Abreise steht Ihnen gerne auch Ihre alltours – Reiseleitung zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Heimflug und freuen uns darauf, Sie bald wieder als alltours – Gast begrüßen zu dürfen!

Ihre alltours – Reiseleitung Samos

Zollbestimmungen
Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.  Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.  Alle nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr!

Für die abgabefreie Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern oder Sondergebieten der EU (z. B. Kanarische Inseln) in EU-Länder (Deutschland, Österreich, Niederlande), gelten die nachfolgenden Mengen- und Wertgrenzen:

Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre)
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Rauchtabak oder

eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren!

Alkohol oder alkoholhaltige Getränke
(Mindestalter 17 Jahre)
1 Liter Spirituosen (Alkoholgehalt >22 % vol.) oder
2 Liter Alkohol / alkoholische Getränke (Alkoholgehalt <22 % vol.) oder

eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren!
Zusätzlich dürfen folgende Alkoholika eingeführt werden:
4 Liter nicht schäumende Weine und
16 Liter Bier.

Arzneimittel
Arzneimittel dürfen in der Menge eingeführt werden, wie sie dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen.

Andere Waren
Flugreisende ab 15 Jahren dürfen Waren bis zu einem Gesamtwert von Euro 430,-- in die EU einführen.
Reisende unter 15 Jahren dürfen einen Gesamtwarenwert von Euro 175,-- mit sich führen.


Für die abgabefreie Einfuhr von Waren aus EU-Ländern (z. B. Spanien, Griechenland, etc.) in ein anderes EU-Land (Deutschland, Österreich, Niederlande) gelten folgende Richtmengen:

Tabakwaren
800 Zigaretten oder
400 Zigarillos oder
200 Zigarren oder
1 Kilogramm Rauchtabak.

Alkohol oder alkoholhaltige Getränke
10 Liter Spirituosen oder
10 Liter alkoholhaltige Getränke oder
20 Liter Zwischenerzeugnisse (Sherry, Portwein und Marsala) oder
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) oder
110 Liter Bier

Parfüms und Kosmetika
dürfen ohne Mengenbegrenzungen eingeführt werden.

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sowie Besonderheiten der Einfuhr bestimmter Artikel oder Waren finden Sie unter www.zoll.de.

Schweiz
Hier gelten für die abgabefreie Einfuhr von Waren folgende Mengen- und Wertgrenzen:

Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre)

200 Zigaretten oder
50 Zigarren oder
250 Gramm Tabak

Alkohol oder alkoholische Getränke
(Mindestalter 17 Jahre)

2 Liter (Alkoholgehalt <15 % vol.) oder
1 Liter (Alkoholgehalt >15 % vol.)

Grundsätzlich sind Waren in einem Wert von CHF 300,-- (auch für Kinder) abgabenfrei, soweit diese Waren für den eigenen privaten Bedarf bestimmt sind bzw. verschenkt werden sollen.

Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen in die Schweiz, finden Sie unter www.ezv.admin.ch.


EU - Handgepäckverordnung

Seit dem 6. November 2006 gelten neue Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck bei Abflügen aus der EU. Fluggästen wird daher dringend empfohlen, nach Möglichkeit alle mitgeführten Flüssigkeiten mit dem Reisegepäck aufzugeben.

Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta) dürfen nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen mitgenommen werden.

Zugelassen sind Behälter bis 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungs-vermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro Passagier ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.

Zu beachten ist, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind (z. B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem sogenannten Zipp-Ver-schluss). Es wird dringend empfohlen, dass sich die Passagiere diese Beutel frühzeitig besorgen und ihre Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die sie im Handgepäck befördern wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können auch außerhalb des Beutels mitgenommen werden. Die Passagiere müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom übrigen Gepäckvorlegen und den Bedarf plausibel begründen.

Sollten Sie sich nicht an die Vorgaben zum Handgepäck halten, müssen Sie Ihre mitgenommen Kosmetika und Flüssigkeiten bei der Sicherheitskontrolle zurücklassen.

Grundsätzlich sind an den Sicherheitskontrollen Mäntel und Jacken abzulegen. Laptops und größere elektronische Geräte sind zudem aus den Taschen herauszunehmen.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihre
alltours – Reiseleitung!

alltours smi-abreise-flugzeug

alles…für Ihren Urlaub